Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 05.10.1999 - 8 W 47/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13305
OLG Braunschweig, 05.10.1999 - 8 W 47/99 (https://dejure.org/1999,13305)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.10.1999 - 8 W 47/99 (https://dejure.org/1999,13305)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Oktober 1999 - 8 W 47/99 (https://dejure.org/1999,13305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,13305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Förmliche Abnahme des Werkes bei unbeweglichen Sachen mit Besitzübertragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förmliche Abnahme des Werkes bei unbeweglichen Sachen mit Besitzübertragung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Förmliche Abnahme und Besitzübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Braunschweig, 14.07.1999 - 1 O 85/98

    Darf Bauherr vor Abnahme und Bezahlung das Bauwerk in Besitz nehmen?

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.10.1999 - 8 W 47/99
    Zwar weist der entsprechende Schriftsatz der Verfügungskläger das Aktenzeichen 1 O 85/98 Landgericht Braunschweig aus, doch ist der Parteienbezeichnung zu entnehmen, daß das Rechtsmittel zu dem Verfahren 1 O 84/98 Landgericht Braunschweig eingelegt werden sollte.

    Hierfür spricht auch die Tatsache, daß der in dem Verfahren 1 O 85/98 Landgericht Braunschweig ergangene Beschluß vom 14. Juli 1999 den Verfügungsklägern erst am 06. August 1999 zugestellt worden ist, während die Beschwerdeschrift bereits vom 05. August 1999 datiert.

  • LG Karlsruhe, 17.02.2021 - 6 O 15/21

    Einstweilige Verfügung gegen einen Bauträger einer Eigentumswohnanlage:

    Soweit der Besitzübergang nach Ziffer 6 Satz 1 bereits im Zeitpunkt der Benutzung des Vertragsobjektes stattfinden sollte, ist diese Vereinbarung dahingehend zu verstehen, dass die besitzbegründende Nutzung im - hier fehlenden - Einverständnis der Vertragspartner erfolgen musste (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.10.1999 - 8 W 47/99 -, BauR 2000, 105, Rn. 3, juris), weshalb auch kein Besitzerwerb durch Einigung (§ 854 Abs. 2 BGB) durchgreift.
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 11 U 166/00

    Rückabwicklung eines Vertrages betreffend den Erwerb eines gewerblichen Objekts

    Zwingend ist dies nicht (vgl. OLG Braunschweig, BauR 2000, 105); die Modalitäten der Abnahme können im Rahmen der Vertragsfreiheit von den Beteiligten modifiziert werden (Palandt a.a.O. Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht